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Möchten Sie Ihr Feuerwerk auch außerhalb Sylvester selbst durchführen?
Dazu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. Diese erhalten Sie von dem Ordnungsamt welches für den geplanten Standort zuständig ist. Sie müssen über 18 Jahre alt sein und einen Anlass zum Durchführen eines Feuerwerkes haben. Insofern das Amt ihnen kein Formular zur Verfügung stellt, nutzen Sie bitte das Formular welches wir (unten auf dieser Seite) zum Download anbieten.

Wenn Ihnen das Amt eine Genehmigung erteilt hat können wir Ihnen Ihr Feuerwerk zusammenstellen. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf oder stellen Sie sich in unserem  Online-Shop in Ruhe und komfortabel von zu hause aus Ihr Feuerwerk selbst zusammen. Dort finden Sie ausschließlich Artikel, die auch unsere Feuerwerker verwenden. Also professionelles und qualitätsgeprüftes Feuerwerk. Und wenn Sie nicht suchen wollen, haben wir in verschiedenen Preisklassen bereits professionelle Sortimente zusammengestellt. Lieferung innerhalb Deutschlands ausschließlich mit Gefahrgutspedition gegen Übernahme der Versandkosten durch den Besteller. Selbstverständlich könne Sie die Ware auch bei uns Abholen.

Download:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung (PDF-Dokument) 41 kB