Zeiten:

Bitte buchen Sie Ihr Feuerwerk rechtzeitig. Kurzfristige Buchungen können zur Folge haben, dass zum einen der Termin bereits ausgebucht ist, oder die Behörde kurzfristig keine Genehmigung erteilt. Sie sollten bis spätestens 2 Wochen vor dem Feuerwerk buchen.

Der Zeitpunkt des Abbrennens ist leider ein schwieriges Thema geworden. Grundsätzlich dürfen Feuerwerke vom September bis April bis 23 Uhr in den Monaten Mai bis August bis 24 Uhr abgebrannt werden. Doch wie immer steckt der Teufel im Detail. Regelungen in den Ortssatzungen haben Vorrang. Dort ist in aller Regel lt. Ortspolizeiverordnung ab 22 Uhr Nachtruhe. Und die darf nur gestört werden wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Da es aber beispielsweise im Mai bis Juli um 22 Uhr noch nicht dunkel ist, wird man das Feuerwerk dann nach 22 Uhr durchführen.

Als Faustregel gilt: Je später das Feuerwerk stattfindet, desto schwieriger und teurer wird die Genehmigung.

Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass es in den Monaten Mai bis Juli in aller Regel kaum Probleme gibt wenn ein Feuerwerk vor einem arbeitsfreien Tag (z.B. Samstags) um 23 Uhr abgebrannt wird. Ansonsten sollte mann für das Ordnungsamt eine gute Begründung parat haben, warum das Feuerwerk nach 22 Uhr stattfinden soll, denn die Ordnungsämter wollen Beschwerden von “lärmsensiblen” Anwohnern vermeiden. Daher gibt es kaum noch Genehmigungen nach 22 Uhr ohne wichtigen Grund.

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