Zusatzkosten:

  • In unseren Angeboten sind bereits die Kosten für Material, Arbeitsleistung, Verpackung und Versicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Sind die Fahrtkosten nicht bereits im Angebot ausgewiesen, so werden diese mit 0,30 € je gefahrenen km abgerechnet.
  • Zustzliche Kosten können entstehen z.B. durch GEMA Gebühren. Diese fällt bei Musikfeuerwerken an, wenn nicht bereits eine andere Musiknutzung (z.B. Diskothek) beantragt wurde.
  • Weiterhin können Nutzungsgebühren entstehen, wenn für das Feuerwerk fremde Grundstücke genutzt werden sollen und der Eigentümer eine Nutzungsgebühr verlangt.. 
  • Auch können durch die Behörde Kosten für die Genehmigung entstehen. Oder die Behörde erteilt Auflagen, die mit Kosten verbunden sind. Die Zusatzkosten sind immer abhngig vom Veranstaltungsort, und daher nicht vorhersagbar.
  • Wir suchen von Beginn an den Dialog mit den Behörden, um Probleme bzw. Zusatzkosten zu vermeiden. Stehen im nachhinein entstehende zusätzliche Kosten nicht im Verhältnis zu dem geplanten Feuerwerk. Können Sie als Kunde selbstverständlich kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

    Wir sind fair und transparent zu unseren Kunden  und bestrebt die Zusatzkosten so niedrig wie nur möglich zu halten. Im Zweifelsfalle fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern.

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