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Zusatzkosten:
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In unseren Angeboten sind bereits die Kosten für Material, Arbeitsleistung, Verpackung und Versicherung sowie die gesetzliche
Mehrwertsteuer enthalten. Sind die Fahrtkosten nicht bereits im Angebot ausgewiesen, so werden diese mit 0,30 € je gefahrenen km abgerechnet.
Zustzliche Kosten können entstehen z.B. durch GEMA Gebühren. Diese fällt bei Musikfeuerwerken an, wenn nicht bereits eine andere
Musiknutzung (z.B. Diskothek) beantragt wurde.
Weiterhin können Nutzungsgebühren entstehen, wenn für das Feuerwerk fremde Grundstücke genutzt werden sollen und der Eigentümer
eine Nutzungsgebühr verlangt..
Auch können durch die Behörde Kosten für die Genehmigung entstehen. Oder die Behörde erteilt Auflagen, die mit Kosten verbunden
sind. Die Zusatzkosten sind immer abhngig vom Veranstaltungsort, und daher nicht vorhersagbar. |
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